Sie können Ihr Privatrezept bei Ihrer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe Versicherung einreichen. Wenn Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung Leistungen für Heilpraktiker mitversichert haben oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen bei der gesetzlichen Versicherung haben, können Sie die Rechnung einreichen.
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Allgemein
